Wer ein Kleingewerbe betreibt, schickt dem Finanzamt keine Bilanz, sondern eine?
Wer ein Kleingewerbe betreibt, ist von der Pflicht zur Bilanzierung befreit. Stattdessen reicht es aus, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Diese Regelung vereinfacht die steuerlichen Verpflichtungen für Kleinunternehmer erheblich. Die EÜR listet die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres auf und ermöglicht es, den Gewinn oder Verlust einfach zu ermitteln. Voraussetzung für die Anwendung der EÜR ist, dass der Jahresumsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Die vereinfachte Buchführung soll es besonders Selbstständigen und Kleinunternehmern ermöglichen, sich mehr auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne dabei aufwendige buchhalterische Prozesse durchlaufen zu müssen.