Was verbirgt sich hinter der Gesetzesbezeichnung LpartG?
Das Lebenspartnerschaftsgesetz, kurz LpartG, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Es wurde am 1. August 2001 in Deutschland eingeführt und gilt seither als Meilenstein für die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften. Durch dieses Gesetz erhielten gleichgeschlechtliche Paare Rechte und Pflichten, die denen der Ehe ähneln, z.B. das gemeinsame Sorgerecht für Kinder, Erbrecht oder den sozialen Schutz durch Renten- und Krankenversicherung. Obwohl das Lebenspartnerschaftsgesetz eine große Verbesserung darstellte, blieben dennoch gewisse Unterschiede zur Ehe bestehen. Erst mit der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare auch formal heiraten und genossen somit volle rechtliche Gleichstellung.
Das LpartG ist ein wichtiges Symbol für die fortschreitende gesellschaftliche Akzeptanz und die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen.